Politik & Wirtschaft

Wie die UN den Klimaschutz vorantreibt

Heute ist der weltweite „Tag der Vereinten Nationen“ – genau 73 Jahre nachdem die Charta der Vereinten Nationen in Kraft getreten ist. Seit jeher machen es sich die Vereinten Nationen als internationale Organisation zur Aufgabe, den Weltfrieden zu sichern, das Völkerrecht einzuhalten und die Menschenrechte zu schützen. Aber auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind relevanter Teil ihrer Arbeit.

Wesentlicher Ankerpunkt der Klimaschutzpolitik der Vereinten Nationen ist die „UN Klimarahmenkonvention“ (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Im knapp 25-seitigem Papier des Abkommens sind die wichtigsten Bestandteile vermerkt, die in der internationalen Klimapolitik auf UN-Ebene geschehen. Die zentrale Kernaussage und oberstes Ziel darin ist, „eine gefährliche anthropogene - also eine vom Menschen verursachte - Störung des Klimasystems zu verhindern“ – was genau eine „gefährliche“ Störung bedeutet wird allerdings offen gelassen.

Das Papier verpflichtet die Staaten außerdem dazu, regelmäßig über ihre Emissionen zu berichten, aber auch aufzuzeigen, welche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele eingesetzt werden. Das Prinzip dahinter: Jeder Staat soll eigenverantwortlich den Klimaschutz fördern und dies in einem gemeinsamen Rahmen vertraglich absichern. Die einzige Unterscheidung, die im Vertrag zwischen Ländern getroffen wird, basiert auf dem sogenannten CBDR-Prinzip: es gibt A) Industrieländer und B) Entwicklungsländer. CBDR bedeutet „Common But Differentiated Responsibilities“ also „Gemeinsame aber differenzierte Verantwortlichkeiten“. Diese Differenzierung ist hinsichtlich der Aufgaben und Ziele höchst relevant, aber auch sehr kritisch zu betrachten.

Wer in der UN trägt noch zum internationalen Klimaschutz bei?

Oberstes Entscheidungsgremium der Klimarahmenkonvention ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP), die man auch unter Weltklimakonferenz, Klimagipfel oder UN-Klimakonferenz kennt. Die Staaten kommen einmal im Jahr zusammen, um den Stand der Dinge zu klären und neue Reglungen abzusprechen. Das administrative Sekretariat ist übrigens in Deutschland, genauer gesagt in Bonn.

Zur Veranlassung und vor allem Durchführung wissenschaftlicher Forschung in Sachen Klimaschutz gibt es in der UN noch eine weitere Institution: den Weltklimarat IPCC. Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bringen den aktuellen Stand der Klimaforschung zusammen und beurteilen den jeweils neuesten Kenntnisstand zum Klimawandel. Das bietet der politischen Umsetzung von Projekten und Maßnahmen eine wissenschaftliche Basis, wobei jedoch konkrete Lösungswege oder politische Handlungsempfehlungen strikt ausgenommen werden. Erst vor zwei Wochen noch veröffentlichten eben dieser Weltklimarat einen Sonderbericht über Erderwärmung und das 1,5 Grad-Ziel.

Hauptziel beim Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren

Das praktische Hauptaugenmerk des Abkommens liegt eigentlich auf zwei Bereichen: Treibhausgase und Erderwärmung zu reduzieren. Die Treibhausgasreduzierung soll in solch einem Maße passieren, dass das natürliche Ökosystem sich mit anpassen kann. Außerdem muss die Nahrungsmittelproduktion immer sichergestellt und nachhaltiges ökonomisches Wachstum erlaubt sein. Diese Bestimmungen lassen sich im Artikel 2 der Klimarahmenkonvention finden.

Den Umfang der zu erfüllenden Maßnahmen ist abhängig von den Staaten. Industrieländer haben im Sinne des CDPR-Systems eine führende Rolle bei der Minderung von Treibhausgasen. Dies findet sich zum Beispiel auch in den rechtlich verbindlichen Reduzierungsverpflichtungen für Industriestaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls wieder.

In diesem Zusammenhang hagelt es Kritik: Die Reglungen seien mittlerweile längst überholt. Beispielsweise ist China in absoluten Zahlen der weltweit größte CO2-Emittent geworden, gefolgt von den USA, den EU-Staaten, Indien, Russland und Indonesien – China gilt aber im Kyoto-Protokoll (also bis 2020) noch nicht als Industriestaat. Im Nachfolgermodell, dem Pariser Klimaabkommen, wird es anders geregelt sein. Hiergegen lehnen sich aber bisher noch die meisten Entwicklungsländer auf und drohen damit, das Abkommen nicht zu unterschreiben.

Mindestens genauso wichtig: Erderwärmung begrenzen

Wenn von Treibhausgasen und Klimaschutz die Rede ist, ist das Problem der Erderwärmung nicht fern. So haben auch die Vereinten Nationen 2010 auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz in Cancún die Reduzierung der Erderwärmung in den Vertrag mit aufgenommen. Es wurde festgelegt, den globalen Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit zu reduzieren. Dies soll auch die Möglichkeit der Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius offen lassen.

Der letzte UN-Klimagipfel Bonn – Die Ergebnisse

Damit man als Außenstehender mal ein Einblick bekommt, was konkret in der internationalen Politik abgesprochen und beschlossen wird, ist es interessant, sich die jährlichen Klimagipfel genauer anzuschauen. Der letzte Klimagipfel im vergangenen Jahr 2017 fand in Bonn statt.

Was im Klimaabkommen noch sehr allgemein formuliert ist, wurde letztes Jahr nun weitestgehend konkretisiert und in Anweisungen formuliert. Mittlerweile herrscht Einigkeit darüber, dass die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf 0 reduziert werden müssen. Da realistisch gesehen aber noch eine Lücke zwischen Theorie und Praxis besteht, haben die Vertreter beschlossen, dies im kommenden Jahr unter der Bezeichnung „Talanoa-Dialog“ zu diskutieren und bis dahin Lösungen vorschlagen zu können.

Einer der größten Streitpunkte bleibt auch nach der letzten Tagung die Finanzierung der Klimaschutzpolitik. Die Entwicklungsländer fordern mehr finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele und in diesem Sinne verbindliche Finanzaussagen für die nächsten Jahre. Das wiederum lehnen so gut wie alle reichen Länder ab. Wie der Streit gelöst werden kann, ist noch offen. Aber auch bezüglich der USA und Finanzen gibt es Uneinigkeit: Wegen der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, keinerlei Klimahilfen mehr zu leisten, befindet sich die UN in einer schwierigen Lage, die schnell gelöst werden muss.

Außerdem wurde die Einhaltung der Klimaschutzziele der Industriestaaten bis 2020 überprüft und Klimaziele für 2030 und 2050 gesetzt. Ein guter Fortschritt ist, dass nicht nur Industrieländer, sondern auch andere Länder anspruchsvolle Pläne für 2030 und darüber hinaus vorlegen. Die Beschließung der sogenannten „Klimaversicherung“, bei der Versicherungsmodelle entwickelt werden mit denen sich arme Menschen oder ganze Staaten vor dem Existenzverlust im Falle eines Extremwetterereignisses schützen können, kann als „Trostpflaster“ für diese Länder gewertet werden.

Eine weitere freudige Nachricht ergab sich hinsichtlich des Kohleausstiegs vieler Länder: 20 Länder haben einen Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 oder früher angekündigt, darunter Großbritannien, Frankreich, Italien und die Niederlande sowie Kanada und Mexiko.

Die Bandbreite an Themen, die angesprochen werden, reicht noch weit über die hier angeschnittenen Punkte hinaus. Gespannt sein darf man auf den nächsten internationalen Klimagipfel in Katowice, Polen, bei dem diese Beschlüsse als Fundament für das Paris-Abkommen dienen, welches im Dezember 2018 verabschiedet werden soll.

Quellen:
bmu.de
klimaretter.info

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