Verbraucherthemen

Wegfall der EEG-Umlage: Strom wird trotzdem teurer

Ab dem 01.07.2022 sollten Stromverbraucher durch den Wegfall der EEG-Umlage entlastet werden. Doch Experten schätzen: Die Entlastung gleicht den Preisanstieg nicht aus.

Ab Juli 2022 müssen Verbraucher keine EEG-Umlage mehr zahlen. Zuletzt betrug diese noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde, mit der Gesetzesanpassung wurde sie jedoch auf null gesenkt. Der Wegfall ist ein Teil des im April beschlossenen „Osterpakets“ der Bundesregierung. Die Energieversorgungsunternehmen sind jetzt verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihren Kunden weiterzugeben. Zudem darf der Arbeitspreis nicht einfach am selben Datum erhöht werden, um den Verlust zu kompensieren. Jedoch ist es nicht gesetzlich verboten, die Strompreiserhöhung im Laufe der Zeit vorzunehmen. Die Abschaffung der EEG-Umlage wird also den Preisanstieg beim Strom – wenn überhaupt – nur leicht bremsen.

Was steckt eigentlich hinter dem Prinzip EEG-Umlage?

Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2000 eingeführt. Kernanliegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu fördern. Die EEG-Umlage wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Denn die Produktion von Strom aus regenerativen Quellen war deutlich kostenintensiver als die konventionelle Stromerzeugung und damit wirtschaftlich oft nicht profitabel.

Vor dem 01.07.2022 zahlten Stromkunden die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitete. Die EEG-Umlage gehörte zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises. Dies bezweckte, dass sich alle Verbraucher an der Energiewende beteiligen.

Trotz Wegfall der EEG-Umlage wird Strom deutlich teurer

Auch wenn Verbraucher insgesamt um 5,1 Milliarden Euro entlastet werden sollten, dürfte dies für viele Haushalte nicht sofort spürbar sein. Denn es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Versorgungsunternehmen den monatlichen Abschlag wegen der Senkung der EEG-Umlage direkt ändern müssen. Die monatlichen Abschläge werden in der Regel einmal pro Jahr angepasst, sodass die Ersparnis durch den Wegfall der EEG-Umlage erst mit der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt werden sollte. Für Endverbraucher bedeutet das also eine Ersparnis von netto 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Berechnungen der Bundesregierung zufolge könnte eine vierköpfige Familie rund 300 Euro pro Jahr sparen, wobei hunderte Versorger ihren Kunden deutliche Preiserhöhungen bereits angekündigt haben. Somit ist der durchschnittliche Preisanstieg größer als die Ersparnis. Der Strom für einen Referenzhaushalt sollte sich um ca. 254 Euro im Jahr verteuern. Ein Ende der Kostenerhöhungen für Endverbraucher ist derzeit nicht in Sicht.

Bundesregierung

Welt

Tagesschau

Energieservice 243 Versorger sichern sich das "TOP-Lokalversorger"-Siegel 2024

Die jährliche Verleihung des "TOP-Lokalversorger"-Siegels ist in der deutschen Energiewirtschaft…

Energiepreise Änderungen 2024: Neue Regelungen im Überblick

Das Jahr 2024 hält für Verbraucher einige bedeutende Veränderungen bereit. Im Mittelpunkt stehen das…

Energiewende Regionalstrom: Lokale Energie für nachhaltige Versorgung

Die Energiebranche befindet sich im Wandel, und ein bedeutender Akteur rückt dabei zunehmend ins…

Energiewende Das Gebäude-Energie-Gesetz: Neue Regelungen ab 2024

Deutschland hat sich Ziele gesetzt, um den Klimawandel einzudämmen und den Energieverbrauch zu…

Heizkosten sparen leicht gemacht