Elektromobilität: Vorteile, Förderungen, Zertifizierung
Die deutsche Automobilindustrie wird besonders durch die klimafreundliche Elektromobilität innovativ. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie könne Deutschland sich durch Innovationen im Bereich von Fahrzeugen, Antrieben und Komponenten sowie mit der Einbindung dieser Fahrzeuge in die Strom- und Verkehrsnetze als Leitanbieter für Elektromobilität etablieren. Bis 2022 sollen mindestens eine Million Fahrzeuge zugelassen werden. Schon jetzt haben Verbraucher eine große Auswahl an Elektrofahrzeugen auf dem deutschen Automarkt. Dem Verband der Automobilindustrie zufolge, waren es letztes Jahr 70 Modelle von den deutschen und 140 Modelle ausländischer Automobilhersteller. Sie können an rund 24.000 öffentlichen Ladepunkten mit Strom geladen werden. Die Bundesregierung fördert weiterhin den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Vorteile sowie Förderungen der Elektromobilität
Zur Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Elektromobilität hat die Bundesregierung zahlreiche Fördermaßnahmen beschlossen. Das sind beispielweise die steuerlichen Vorteile für Unternehmen, die auf elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge wechseln oder die Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur sowie Kaufpämien. Das „Regierungsprogramm Elektromobilität“ sieht vor, dass rund 300.000 elektrisch betriebene Fahrzeuge bis zum Ende 2021 weiter gefördert werden. Die Bundesregierung wird dabei durch die „Nationale Plattform Elektromobilität“ unterstützt.
Im Fokus der Förderungen stehen folgende Maßnahmen: zeitlich befristete Kaufanreize, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und die öffentliche Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Für Elektroautos mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro wird ein Umweltbonus mit einer Innovationsprämie in Höhe von 9.000 Euro vorgesehen. Die Verbesserung der Ladeinfrastruktur wird ebenso mit 300 Millionen Euro finanziell unterstützt. Außerdem sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität nicht außer Acht bleiben: Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet, sei für die Anschaffung neuer, rein elektrischer Lieferfahrzeuge sowie elektrisch betriebener Lastenfahrräder in den Jahren 2020 bis Ende 2030 eine Sonderabschreibung eingeführt. Die Dienstwagenbesteuerung für reine E-Fahrzeuge wird auch gesenkt. Das Aufladen eines Elektrofahrzeuges im Betrieb und der zeitweise privaten Nutzung ist steuerbefreit.
Die Besitzer von E-Fahrzeugen können unter anderem von einer Reihe von verschiedenen gesetzlich geregelten Vorteilen profitieren. Es ist möglich, günstig oder kostenfrei im öffentlichen Raum sowie an Ladestationen zu parken. Die kostenfreien Ladestationen befinden sichzum Beispiel, vor einigen Geschäften, Supermärkten oder Baumärkten. Kommunen können sogar erlauben, Bus- und Taxispuren im dichten Berufsverkehr zu befahren.
TOP- Lokalversorger Zertifikate
Auch bei den Stadtwerken gewinnt das Thema Elektromobilität zunehmend an Bedeutung. Viele Versorgungsunternehmen unterstützen die Elektromobilität in ihren Städten und zeigen Engagement, indem sie die E-Ladestationen in den jeweiligen Stadtgebieten ausbauen, ihre Kunden zur privaten oder gewerblichen Nutzung von Elektrofahrzeugen beraten oder bei Bedarf gemeinsam mit den regionalen Handwerksbetrieben die E-Wallboxen oder E-Ladestationen für Kunden direkt vor Ort installieren. Aus diesem Grund können die Versorgungsunternehmen, bei denen die Elektromobilität eine der zentralen Rollen spielt, sich vom „TOP-Lokalversorger“ zertifizieren lassen. Die neuen Zertifikate „Vision E-Mobilität“ und „Vision Kommunikationstechnologie“ bewerten nicht nur den wichtigen Beitrag der Versorger zur Energiewende, sondern auch ihre Ideen und Angebote im Bereich der Digitalisierung. Die Zertifikate können zu jedem Zeitpunkt beantragbar werden. Es bedarf keine Prüfungsgebühr.
Für mehr Informationen besuchen Sie die Webseite https://www.top-lokalversorger.de/zertifikate
Quellen:
Informationen vom Verband der Automobilindustrie
Dossier des BMWI zu Elektromobilität
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