EEG-Umlage, Pendlerpauschale, Zuschüsse: Die Ampel hat ein Entlastungspaket beschlossen
Zum Sommer soll unter anderem die EEG-Umlage abgeschafft werden. Bisher war dies für Anfang 2023 geplant. Auch höhere Steuerfreibeträge und ein Heizkostenzuschuss sind vorgesehen. Was nun für Verbraucher günstiger wird, haben wir zusammengefasst.
EEG-Umlage wird abgeschafft
Zu den nun vereinbarten Schritten zählt die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Für Verbraucher bedeutet dies, dass ihnen 3,72 Cent (netto) weniger je kWh berechnet werden. Zum Stichtag 1.Juli 2022 müssen Stromanbieter den Preis um die Höhe der EEG-Umlage mindern. Laut der Verbraucherzentrale NRW soll dies für alle Stromlieferverträge gelten mit Ausnahme von Tarifen, die ab dem 23. Februar 2022 geschlossen wurden und die eine Preisgarantie haben, welche auch die Entwicklung der EEG-Umlage umfasst. Die Abschläge, die Verbraucher an ihren Anbieter zahlen, sind von dieser Änderung nicht betroffen. Bemerkbar macht sich die EEG-Umlage bei Verbrauchern erst, wenn die Jahresabrechnung vorliegt und sich darin die Höhe der Nach- und Rückzahlungen ändert.
Höhere Pendlerpauschale
Wegen der hohen Spritpreise und der Inflation wird die Pendlerpauschale früher erhöht als geplant. Für Berufspendler, die weiter als 21 Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnen, gibt es bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 einen steuerlichen Zuschuss von 38 Cent statt den bisherigen 35 Cent pro Kilometer. Diejenigen, die einen kürzeren Arbeitsweg haben oder nicht von Steuervergünstigungen profitieren, sind von dieser Entlastung ausgeschlossen. Bezieher von Arbeitslosengeld, Grundsicherung und Sozialhilfe sollen jedoch einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro bekommen.
Heizkostenzuschuss
Insbesondere Haushalte, die Wohngeld beziehen, Studierende mit BAföG und Auszubildende mit unterstützenden Leistungen, sollen mit einem Heizkostenzuschuss finanziell entlastet werden. Folgende Zuschüsse sind vorgesehen:
- 270 Euro für Wohngeld-Empfänger. Bei zwei Personen im Haushalt 350 Euro. Jedes weitere berechtigte Familienmitglied kann mit zusätzlichen 70 Euro rechnen.
- Studierende mit BAföG sowie Azubis mit Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld und Aufstiegsgeförderte bekommen 230 Euro
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie des Grundfreibetrags
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 sollen auch der Arbeitnehmerpauschbetrag und der Grundfreibetrag erhöht werden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro an. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 363 Euro und beträgt 10.347 Euro. Ab dem 1. Juli soll zudem ein Kindersofortzuschlag von 20 Euro für ärmere Familien ausgezahlt werden.
Quellen:
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