BEV im Fokus: Medien und Verbraucherschützer warnen vor Abzocke
BEV will Preisgarantie umgehen
Der aktuelle Fall des bayerischen Energieversorgers ist besonders eindrücklich. Bereits Ende vergangenen Jahres haben Kunden einen Brief vom Versorger erhalten, in dem eine einvernehmliche Preiserhöhung zum 01. Februar „vorgeschlagen“ wird – selbst vor der einjährigen Preisgarantie. Und diese Preisanpassungen sind in vielen Fällen enorm. In einem vom Stern veröffentlichten Beispiel soll ein Kunde 164% mehr für den Grund- und 15% mehr für den Arbeitspreis zahlen. Enorme Anstiege, die kaum mit der aktuellen Marktlage zu begründen sind. Zwar sind die Preise für Strom aus der Grundversorgung laut ene’t - einem der bedeutendsten unabhängigen Systemhäuser für die deutsche Energiewirtschaft - gestiegen, allerdings für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 2200 kWh nur um 0,5%.
Wer mit den Anstiegen der BEV nicht einverstanden ist, soll sich beim Konzern melden. Mit anderen Worten: Wer sich nicht meldet, zahlt einfach drauf. Allerdings tun sich dann zwei weitere Probleme auf. Zum einen beschweren sich viele Kunden, dass der Konzern nur schwierig zu erreichen wäre. Zum anderen wird bei Kündigung vor Ablauf des ersten Jahres ein anfangs noch versprochener Boni nicht ausgezahlt. Vom so günstigen Tarif bleibt kaum noch etwas über.
Interessant hierzu:
Energie-Experte Dr. Uwe Pöhls im Interview mit dem SWR
Im Interview mit dem SWR betont unser Energie-Experte Dr. Uwe Pöhls: „Die Tarife scheinen günstig, weil sie werden durch hohe Boni-Versprechen, die erst nach 12 Monaten ausgezahlt werden, günstig gerechnet. Diesen Boni verliert man aber, wenn man z.B. bei einer Preiserhöhung kündigt.“
BEV und andere Discounter: Am Rande der Wirtschaftlichkeit
Die Masche des Münchener Energieversorgers ist keine neue. Sogenannte Stromdiscounter versuchen mit hohen Boni-Versprechen und scheinbar günstigen Preisen in die prominenten Anzeigenbereiche namhafter Vergleichsportale zu gelangen, um dort möglichst viele Kunden zu gewinnen. Das Problem nur: Mit den niedrigen Preistarifen und Boni ist die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens trotz hoher Vertragsabschlüsse schwer zu gewährleisten.
„Viele Discounter haben die Problematik, dass sie die Preise drastisch erhöhen müssen. Sie müssen die Abschläge erhöhen und sie können eben Boni-Versprechen nicht einlösen, weil so viel Kapital ist dann gar nicht vorhanden“, so Dr. Uwe Pöhls vom Energieverbraucherportal.
Um sich am Ende dieser Problematik entziehen zu können, wenden Energieunternehmen oft verbraucherfeindliche Tricks und Kniffe an. Kunden bleiben so schnell auf höheren Rechnungen sitzen oder bekommen entweder ihre Boni nicht oder die zu viel gezahlten Abschläge nicht zurück. Oftmals stehen die Fallen versteckt und intransparent in den AGB.
Betroffene von Problemen mit Stromversorgern? Was können Sie tun?
Die betroffenen Kunden sollten in solchen Fällen sofort reagieren, sich beim Energieanbieter beschweren und z.B. bei der Verbraucherzentrale sich beraten lassen. Die Bundesnetzagentur bietet für Haushaltskunden ein Beschwerdeformular zum Download an und beschreibt ausführlich, wie man am besten vorgeht .
Das betroffene Unternehmen muss innerhalb von 4 Wochen auf solche Beschwerden reagieren. Sollte das Problem dadurch nicht aus der Welt geschafft sein, können sich Privatkunden an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden und ein Schlichtungsverfahren beantragen. Dieses Verfahren ist für den Kunden kostenfrei und muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Die Energieunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
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Weitere Quelle:
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