Regionalnachweisregister in Kraft: Gezielt grünen Strom aus der Umgebung beziehen
Das Regionalnachweisregister sollte ursprünglich schon vor einem Jahr an den Start gehen. Es wird vom Umweltbundesamt verwaltet. Das UBA stellt für jede Kilowattstunde grünen Strom, die ein Stromversorger als regional vermarkten will, einen Herkunftsnachweis aus. Eine solche Regionalkennzeichnung erhält der Strom, wenn er etwa von einem Windrad, einer Solaranlage oder einem Wasserkraftwerk in der Nähe erzeugt wurde. „In der Nähe“ bedeutet, dass die Anlage in einem Umkreis von 50 Kilometern um das Postleitzahlengebiet stehen muss, in der der Kunde wohnt. Verbraucher können also sicher sein, dass die gelieferte saubere Energie tatsächlich aus ihrer Region stammt und zudem nachvollziehen, von welcher Anlage sie produziert wurde. Dementsprechend ist das Verfahren eine neue Möglichkeit, die Energiewende vor der Haustür zu unterstützen, indem gezielt grüner Strom aus nahegelegenen Anlagen bezogen wird. Ob grüner Regionalstrom auch beim eigenen Versorger angeboten wird, sollten Kunden im Zweifel direkt beim Anbieter erfragen.
Wenn es gut läuft, wird die Energiewende für Verbraucher durch das Regionalnachweisregister also ein Stück greifbarer und die Akzeptanz steigt. Weiterhin beteiligt sich jeder Stromverbraucher mit der gezahlten EEG-Umlage am Ausbau der Erneuerbaren. Die EEG-Umlage sinkt 2019 von 6,792 auf 6,405 Cent pro Kilowattstunde.
Regionalnachweisregister: Vorteile auch für Stromversorger
Auch Versorgungsunternehmen können ab sofort mit nachweisbarer Regionalität werben und sich möglicherweise Marktvorteile verschaffen, wenn sie grünen Strom regional produzieren. Der Prozess beginnt schon beim jeweiligen Anlagenbetreiber. Sie können sich für ihren produzierten Strom Regionalnachweise ausstellen lassen, die dem Stromversorger zusammen mit der produzierten Energie zur Verfügung gestellt werden. Der Versorger entwertet die Nachweise, bevor der Strom zum Verbraucher gelangt. Nur dann darf der grüne Regionalstrom auch auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Etikettenschwindel ist somit ausgeschlossen.
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