Änderungen 2024: Neue Regelungen im Überblick
1. Gebäude-Energie-Gesetz: Mehr erneuerbare Energien in Heizungen
Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Die Neuregelung legt fest, dass neu installierte Heizungen ab diesem Zeitpunkt mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Dies umfasst unter anderem Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Öl- und Gasheizungen dürfen hingegen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
2. Einwegpfandpflicht für Milchprodukte und -getränke in Kunststoffflaschen
Die letzte Novelle des Verpackungsgesetzes erweitert ab 2024 die Einwegpfandpflicht auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen. Für diese Produkte wird ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.
3. Auslaufende Energiepreisbremsen und steigende Umsatzsteuer
Die 2023 eingeführten Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme laufen zum 31. Dezember aus. Die geplante Verlängerung bis Ende März 2024 steht auf der Kippe, da die Finanzierung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds unsicher ist. Ab März 2024 steigt zudem die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent.
4. Erhöhung des CO2-Preises: Teureres Tanken und Heizen
Der CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas steigt ab dem 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne. Diese Maßnahme soll Anreize schaffen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und setzt auf die verstärkte Nutzung von umweltfreundlichen Alternativen.
5. Solarpaket: Weniger Bürokratie bei Solaranlagen
Ein Teil des Solarpakets I tritt voraussichtlich im ersten Quartal 2024 in Kraft. Neu ist das vereinfachte Netzanschlussverfahren für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp, bisher nur für Anlagen bis 10,8 kWp gültig. Auch bei Steckersolar-Geräten wird die Anmeldung einfacher, und sie dürfen direkt nach dem Erwerb betrieben werden. Die Leistungsgrenze am Wechselrichterausgang soll auf 800 Watt angepasst werden, erfordert jedoch noch normative Änderungen.
Das Solarpaket I führt zudem die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein, um die Produktion und Nutzung von PV-Strom innerhalb eines Hauses zu erleichtern.
Zum 1. Januar implementiert die Landesbauordnung NRW die Solardachpflicht für Gebäude.
6. Wegfall des Umweltbonus für Elektroautos
Die Bundesregierung hat die staatlichen Zuschüsse für den Kauf neuer Elektroautos eingestellt. Gemäß den Plänen der Ampelkoalition sollen zukünftig nur noch 3.000 Euro staatliche Förderung gewährt werden, und das ausschließlich für Elektroautos, die einen Preis von unter 45.000 Euro haben. Die Förderung soll laut Bundeswirtschaftsministerium bis Ende 2024 laufen – es sei denn, die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds sind vorher erschöpft. Einige Autohersteller übernehmen derzeit den gesamten Umweltbonus für ihre Kunden, einschließlich des Anteils des Staates.
7. Drosselung der Stromnetze
Zukünftig dürfen Netzbetreiber den Stromverbrauch von neuen, steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen vorübergehend drosseln, um das Risiko einer Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Während Überlastungsphasen können die Verteilnetzbetreiber den Bezug auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Dabei bleibt der Betrieb von Wärmepumpen und das Laden von Elektroautos möglich. Als Gegenleistung erhalten die Gerätebetreiber, z. B. Haushalte, einen Preisnachlass, der entweder als jährliche Pauschale auf das Netzentgelt oder als 60-prozentige Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises für die betreffenden Geräte gewährt wird. Ab 2025 können diejenigen, die eine Pauschale wählen, sich auch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden und in Zeiten geringer Netzauslastung weniger zahlen. Zusätzlich dürfen Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Hinweis auf mögliche Engpässe ablehnen.
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