Repowering: Frischekur für Windkraftanlagen
NRW-Minister Pinkwart verkündet Verdoppelung der Windkraft
Die Woche begann umweltpolitisch mit einer kleinen Überraschung: NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) vermeldete, dass man im bevölkerungsreichsten Bundesland den Anteil der Windkraft verdoppeln möchte. Nötig wäre es. Denn im Ranking für Erneuerbare Energien liegt Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Bundesländer mit 12,3% nur auf Platz 14. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 31,7%. Zudem hat die Klimakommission beschlossen, bis spätestens 2038 komplett aus der Kohleverstromung auszusteigen, eine Entscheidung, das Bundesland energiepolitisch enorm trifft. Ein frühes Umdenken Richtung grüner Energie scheint daher mehr als notwendig.
Auch wenn Minister Pinkwart in seinen Aussagen mittlerweile etwas zurückruderte und betonte, dass es lediglich „ein theoretisches Potenzial zur Verdoppelung der Kapazitäten“ gäbe, wäre ein größeres Engagement in diesem Bereich wünschenswert.
Repowering von Windkraftanlagen – aus „alt“ mach „neu“
Wie könnte so eine Verdoppelung der Windkraft aussehen? Klar, auf der einen Seite kann man einfach mehr Anlagen in die Landschaft setzen oder – im Falle von Offshore – vor die Küste. Kritiker bemängeln allerdings, dass durch einen deutlichen Anstieg von Windkraftanlagen die Landschaften verschandelt werden würden. Der neuerliche Vorwurf Windkraftanlagen würden einen besonderen Anteil am Insektensterben haben, kann aus verschiedenen Gründen wiederum abgewiesen werden. Ausgangspunkt war eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, die den Zusammenhang untersuchte.
Eine andere Möglichkeit den Energieertrag zu steigern, ist das sogenannte Repowering bestehender Anlagen. Repowering gibt es nicht nur bei Windkraftanlagen, es ist vielmehr ein Begriff, der auf sämtliche Kraftwerkstypen zutreffen kann und eine Erhöhung des Wirkungsgrads durch neue Anlagenteile meint. Auch für Windkraftanlagen lohnt sich ein Austausch der Anlagen. Denn „das Interesse, […] akzeptierte Standorte mit bestehender Infrastruktur im Rahmen des Repowerings weiter zu nutzen, besteht oftmals nicht nur bei den jeweiligen Anlagenbetreibern, sondern auch den Anwohnern, Grundstückseigentümern, Netzbetreibern und Kommunen“, erklärt der Bundesverband WindEnergie.
Die Situation bei Windkraftanlagen ist ohne Repowering problematisch, denn Anlagen, die bis zum 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, erhalten mit Ablauf des Jahres 2020 keine Vergütung im Rahmen des EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) mehr. Sollten Anlagen aus verschiedenen Gründen nicht ersetzt werden können, fallen einige tausend Megawatt Leistung weg.
Bei Solarenergie Repowering nur bedingt möglich
Auch im Bereich der Solarenergie wird ein Trend zum Austausch bestehender Module verzeichnet. Allerdings ist es bei der Solarenergie und dem Austausch von Photovoltaikanlagen (PV) komplizierter als bei Windkraftanlagen. Die Clearingstelle EEG nennt den Begriff daher in ihrer „PV-Austauschregel“ schlicht „Modulersetzung“. Denn diese Austauschregel legt fest, wann Module ausgetauscht werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise zu große Leistungseinbußen, Hotspots oder Glasbruch. Einfach einen Umtausch der Anlage, um minimal bessere Leistungen zu generieren, könnte eine neuerlicher Erhöhung der EEG-Umlage nach sich ziehen. Daher sollte man sich als Solaranlagen-Betreiber nochmal direkt bei der Clearingstelle EEG informieren.
Weitere Quellen:
Artikel aus der TAZ zu Windkraft
PDF des Bundesverbands WindEnergie
Artikel zum Repowering auf erneuerbareenergien.de
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